Das Vermessungsbüro Reinhardt bringt die Planung Ihres Bauvorhabens in die Örtlichkeit. Dabei ist eine Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Regelungen, wie etwa der Grenzabstände, garantiert.

Ihre Planung örtlich auf den Punkt gebracht.

Als Ausgangspunkt für eine millimetergenaue Absteckung Ihres Bauvorhabens dient unser spannungsfreies und homogenes Lage- und Höhennetz, das durch hohe Akribie die notwendige Sicherheit und Genauigkeit herstellt. Somit kann unsere prinzipielle Genauigkeitsforderung der Absteckung auf den Millimeter gewährleistet werden – ob beim Einfamilienhaus oder einem großen Hallenkomplex. Die Signalisierung der Planung in der Örtlichkeit erfolgt – je nach Forderung – über die Gebäudeecken oder Gebäudeachsen. Die Art der Vermarkung richtet sich dabei ebenfalls nach den örtlichen Forderungen und der Art der Absteckung (Grob- oder Feinabsteckung). Selbstverständlich erfolgt eine lückenlose Dokumentation der getätigten Absteckung.

Vermessungsbüro Reinhardt – Ihr koordinierender Partner

Im Zentrum der Honorierung von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) für Absteckungen steht die Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (kurz: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)). Gerne erstellen wir Ihnen eine Kostenvorermittlung. Sprechen Sie uns gerne unverbindlich an. Das Vermessungsbüro Reinhardt freut sich auf Ihre Anfrage.